Ostbahnhof Bielefeld

Der Club

Der Club im Bielefelder Osten.

Etwas versteckt zwischen Heeper Str. und Bleichstr. gelegen (Anfahrtsskizze), ist mit dem Ostbahnhof in den historischen Räumen des 1904 erbauten Bahnhofs, 2005 eine außergewöhnliche Partylocation neu eröffnet worden.

Fernab von Mainstream-Pop-Partys liegt das musikalische Konzept in den Bereichen Rock/Heavy Metal, Raggae/Dancehall, Alternative, Eurodance sowie Minimal/Techno/House. Einen weiteren musikalischen Stützpfeiler bieten Mottopartys wie Forever Young (Ü40), Queers & Guitar (Lesben- und Schwulen-Party), sowie die regelmäßig stattfindenden Live-Konzerte aus ebenso vielen verschiedenen Bereichen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom Jahnplatz aus fahren regelmäßig Busse der Linien 24, 25, 26 zu den Haltestellen Flachsstraße und Hakenort, sowie der Linien 21, 22, 29 zur Haltestelle Ostbahnhof. Diese Haltestelle wird auch von der Nachtbuslinie N4 vom Jahnplatz kommend (Abfahrt jeweils um ~:05 Uhr) und in Richtung Jahnplatz jeweils um ~:52 Uhr angefahren. Mehr Info zum Busverkehr unter www.mobiel.de.

Ihr sucht nach einer Location für eine private Party, öffentliche Feier oder geschlossene Gesellschaft?

Dann bieten wir Euch die passende Location! Von den Räumlichkeiten über Personal, Getränke & Catering, optionale DJ- und Künstlervermittlung bis zur abschließenden Reinigung - wir bieten Euch alles aus einer Hand! Ihr müsst praktisch nur noch feiern!

NEU: Eure Abiparty im Ostbahnhof

• wir bieten Euch faire Konditionen
• verdient Geld für Eure Abikasse
• Sound- & Lichttechnik inklusive
• wir helfen Euch bei der Planung
• gute Kontakte zu DJs, Fotografen, etc.
Meldet Euch bei Nils Rabente (0176 - 63 04 10 50) oder kontaktiert uns via E-Mail oder sprecht uns einfach im Abendbetrieb an.

Wir nehmen den Jugenschutz ernst!

Wir gewähren Einlass für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur zu den bezeichneten Veranstaltungen in Begleitung einer erziehungsberechtigen Person. Zum Nachweis müssen ein vollständig ausgefülltes Erziehungsübertragungsformular ("Muttizettel") sowie gültige Ausweise aller beteiligten Personen vorgelegt werden. Eine volljährige Person darf maximal zwei minderjährige Personen beaufsichtigen. An allen anderen Öffnungstagen ist Einlass ab 18 Jahren.